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Vermieter - Info
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Verbraucherpreisindex für Deutschland (Grundlage für
Mietanpassungen bei entsprechend vereinbarter Indexklausel)
| Januar 2005 |
98,9 |
| Januar 2006 |
100,7 |
| Januar 2007 |
102,4 |
| Januar 2008 |
105,3 |
| Januar 2009 |
106,3 |
| Januar 2010 |
107,1 |
| Januar 2011 |
109,2 |
| Februar 2011 |
109,8 |
| März 2011 |
110,3 |
| April 2011 |
110,5 |
| Mai 2011 |
110,5 |
| Juni 2011 |
110,6 |
| Juli 2011 |
111,0 |
| August 2011 |
110,0 |
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| Kautionsrückzahlung bei Mietende
Die aufgrund eines Mietvertrages vom Mieter gewährte Kaution (Mietsicherheit)
muss vom Vermieter nach spätestens 6 Monaten nach Mietende und
Übergabe der Wohnung an den Vermieter abgerechnet und zurückgezahlt werden.
Eine Überschreitung dieser Frist ist nur zulässig, wenn der Vermieter Gründe
vorbringt, dass er unverschuldet daran gehindert ist, seine Forderungen zu
nennen. (OLG Köln , WM1998, 154).
Weiterhin hat der Vermieter ein Zurückbehaltungsrecht für
einen Teil der Kaution für noch ausstehende Nebenkostenabrechnungen, jedoch
nur in Höhe des Nachzahlungsbetrages aus der letzten
Betriebskostenabrechnung.
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| Frist für Nebenkostenabrechnungen
Wer Wohnungen vermietet muss (nach § 556 Abs.3 S. 2 BGB) die
Nebenkostenabrechnung seinem Mieter innerhalb von 12 Monaten nach dem
Abrechnungsstichtag übergeben. Wenn diese Frist überschritten ist, kann eine
Nachforderung vom Vermieter nicht mehr verlangt werden. Die Frist kann
gewahrt werden, wenn eine formell ordnungsgemäße Abrechnung erfolgt; auf die
inhaltliche Richtigkeit der Abrechnung kommt es dabei nicht an (Urteil des
BGH v. 17.11.2004 VIII ZR 115/04).
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| Ihr Mieter unterlässt die
Schönheitsreparaturen, verlangen Sie einen Vorschuss!
Auch wenn im Mietvertrag vereinbart ist, dass der Mieter
regelmäßig und fachgerecht zu renovieren hat, kommen viele Mieter dieser
Verpflichtung nicht nach. Jetzt sollten Sie als Vermieter den Mieter
schriftlich auffordern, die vereinbarten Schönheitsreparaturen
auszuführen, oder fordern Sie gleich einen Renovierungsvorschuss Ihnen für
seine Versäumnisse zu zahlen. Wenn die vereinbarten Schönheitsreparaturen
nicht nur fällig, sondern auch notwendig sind, muss der Mieter für
unterlassene Renovierungskosten dem Vermieter einen Vorschuss zahlen
(Urteil des LG Berlin, 12.9.2000). Allerdings stehen dem Vermieter für
nicht ausgeführte Renovierung während der Mietzeit nur ein Vorschuss zu.
Auch zu berücksichtigen ist, dass aufgrund der abgelaufenen
Renovierungsfrist der Mieter noch nicht verpflichtet ist, zu
renovieren, sondern erst, wenn die Renovierung auch wirklich notwendig
ist. Der Mieter schuldet keine ständig frisch renovierte Wohnung, so der
Richter. Weiterhin wurde für nichtig befunden, neben einer regelmäßigen
Renovierung zusätzlich bei Auszug die Komplettrenovierung zu verlangen.
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